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Die Assistenzgenossenschaft Bremen ist ein genossenschaftlich organisiertes und gemeinnütziges Unternehmen der Persönlichen Assistenz.

Das bedeutet, dass die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern auch Mitbestimmungsrechte gemäß des Genossenschaftsgesetzes und unserer Satzung haben, sofern sie auch Genossen und Genossinnen sind. Es besteht jedoch keine Pflicht für Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern in die Genossenschaft einzutreten. 

Genossen und Genossinnen können auch Funktionen/Aufgaben bei uns übernehmen, z.B. im Aufsichtsrat. So haben sie zugleich auch gemäß Genossenschaftsgesetz und Satzung die Möglichkeit eine Kontrollfunktion wahrzunehmen oder die AG Bremen mitzugestalten.

Die Assistenzgenossenschaft Bremen hat entsprechend des Genossenschaftsgesetzes diese Satzung verabschiedet.