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Was ist persönliche Assistenz?

Persönliche Assistenz ist jede Art von Hilfe, die behinderte Menschen in die Lage versetzt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie ist eine personenbezogene Dienstleistung zur Begleitung, Beratung und Unterstützung im Lebensalltag für Menschen, die mit körperlichen Beeinträchtigungen leben (z.B. Lähmungen, Muskelerkrankungen, angeborene und erworbene Spastik, Skelettveränderungen, Amputationen).

Sie findet in der Häuslichkeit der beeinträchtigten Menschen statt und beinhaltet jeweils sämtliche Tätigkeiten der Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Ausscheidung, Prophylaxen, etc.), Haushaltshilfe (Putzen, Waschen, Kochen, Einkaufen, usw.) sowie Begleitung in Freizeit und Alltag.

Persönliche Assistenz ist eine Leistung aus einer Hand. Es werden keine unterschiedlichen Anbieter und Personen für die verschiedenen Assistenztätigkeiten benötigt. Persönliche Assistenz wird von ungelernten Kräften erbracht, die von den Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern angeleitet und eingearbeitet werden.

Die Einsätze erfolgen tagsüber jeweils in mehreren zusammenhängenden Stunden (mind. drei Stunden) und nicht in einzelnen, kurzen Diensten. Nachts können eine Bereitschaft vor Ort in der Wohnung oder eine Mobile Nachtassistenz (Kurzeinsätze in einer Nachttour) organisiert werden.

Das Leitbild der „AG“ stützt sich vor allem auf die Selbstbestimmung der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern. Persönliche Assistenz richtet sich daher nach den Wünschen der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern und nicht nach den Strukturen eines Pflegedienstes oder einer Behinderteneinrichtung. Die Persönliche Assistenz wird deswegen nach den Bedürfnissen und Bedarfen der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern ausgerichtet, damit sie aktiv und teilhabend ihren eigenen Alltag gestalten und organisieren können. Um diese Bedürfnisse jedoch auch umsetzen zu können, ist es entscheidend, dass die entsprechenden Kompetenzen bei den Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern - zumindest jedoch unter ihrer Kontrolle - bleiben und nicht an andere abgegeben werden. Wichtig ist also, dass den Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern Kompetenzen zugesprochen werden, welche ihnen die Möglichkeit offeriert selbst zu entscheiden, ob und wie sie diese Kompetenzen für sich nutzen.

Deswegen orientiert sich die AG Bremen an folgendem Grundsatz:

Die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern entscheiden selbst:

  • Wofür ihre Mittel verwendet werden (Finanzkompetenz)
  • Wer die Assistenz erbringt (Personalkompetenz)
  • Wann die Assistenz geleistet wird (Organisationskompetenz)
  • Wie die Assistenz umgesetzt wird (Anleitungskompetenz)
  • Wo die Assistenz stattfindet (Raumkompetenz)
  • Ob und von welchem Anbieter die Assistenz erbracht wird (Differenzierungskompetenz).

Die Assistenz wird, sofern Sie nicht Selbstzahler sind oder über eine Berufsgenossenschaft gefördert werden, gemäß UN-Behindertenrechtskonvention und Sozialgesetzbuch 12 von den Ämtern für Soziale Dienste übernommen. Die Pflegeversicherung trägt die so genannten Pflegesachleistungen.